Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Lübeckerinnen und Lübecker, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten, können ab Januar 2012 eine Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel (z.B. Pille, Spirale) beantragen. Kondome werden nicht bezahlt!

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
  • Sie wohnen in Lübeck und sind mindestens 20 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten)
  • Sie erhalten Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
So stellen Sie einen Antrag

Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:

  • Rezept bzw. Kostenvoranschlag der Arztpraxis
  • Personalausweis oder Meldebestätigung
  • aktuellen Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Bescheinigung zur Kostenübernahme ausgestellt. Die Apotheke bzw. Praxis rechnet direkt mit der jeweiligen Beratungsstelle ab.

Hier können Sie einen Antrag stellen
  • pro familia Lübeck, Tel. 04 51 – 62 33 09
  • Gemeindediakonie Lübeck, Tel 04 51 - 79 32 29
  • Caritasverband Lübeck, Tel. 04 51 - 799 46 24
  • Frauen- und Familienberatungsstelle der Humanistischen Union, Tel. 04 51 – 8 19 33

Sie können sich dort auch über alle Einzelheiten informieren. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin.

Flyer

Weitere Informationen zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln und der Antragsstellung finden Sie in einem Faltblatt faltblatt.pdf. Sie können es auch telefonisch bestellen.

Kein Rechtsanspruch

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein freiwilliges Projekt der Stadt handelt. Es ist vorerst auf ein Jahr begrenzt. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist leider nicht mehr gesetzlich verankert. So besteht kein Rechtsanspruch. Dies muss weiterhin auf politischer Ebene verfolgt werden.

Hintergrundinfos

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Aktuell.

Mehr über das gesamte Angebot der pro familia-Beratungsstelle Lübeck erfahren Sie unter hier.