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Verhütung darf nicht am Geld scheitern

pro familia fordert neue Hilfe zur Familienplanung

Die Stadt Flensburg startete am 1. April 2009 als erste Kommune in Schleswig-Holstein ein Projekt zur Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen. Ähnliche Projekte gibt es mittlerweile in Geesthacht, Stormarn und seit Januar 2012 auch in Lübeck.

Zunehmend verweisen ungewollt Schwangere auf die für sie unerschwinglichen Kosten sicherer Verhütungsmittel. Verhütung darf aber nicht am Geld scheitern. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von seinem sozialen Status, die Verhütungsmethode zu wählen, die zu ihm passt, größtmögliche Sicherheit bietet und für ihn gesundheitlich verträglich ist.

Doch seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 haben Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, keine Möglichkeit mehr, eine Hilfe zur Familienplanung zu beantragen. Und die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nur für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Menschenrecht auf Familienplanung

Für Frauen und Männer mit wenig Geld ist es sehr schwierig geworden, Verhütungsmittel zu finanzieren, vor allem wenn einmalige hohe Kosten aufzubringen sind, z.B. für die kostengünstigere Sechs-Monatspackung der „Pille“ (bis zu 50 € plus 10 € Praxisgebühr) oder die Kupferspirale bzw. Hormonspirale (Kupferspirale ca. 24 €, Hormonspirale 190 € plus Einlage ca. 120 €, plus 10 € Praxisgebühr plus die sechs bis 12-monatliche Kontrolluntersuchung ca. 30 €), das Hormonimplantat (Kosten für drei Jahre inklusive Einlage ca. 300-320 €) und die Sterilisation (ca. 600 €). Ein planmäßiges Ansparen ist aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes unrealistisch.

374 Euro im Monat beträgt der Regelsatz für ALG II und Sozialgeld für einen allein stehenden Erwachsenen. Verhütungsmittel sind in diesem Warenkorb nicht enthalten. Da ihr Preis in den vergangenen Jahren gestiegen ist, hat sich die Lage zusätzlich verschärft. Dadurch ist auch das Spektrum der möglichen Methoden für Menschen mit geringem Einkommen deutlich eingeschränkt und das Recht auf Familienplanung, das seit der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung in Kairo bereits 1994 als Menschenrecht anerkannt wurde, nicht mehr für alle garantiert.

Flensburger Projekt beispielhaft

Auf diesen Missstand hat pro familia immer wieder hingewiesen. Während einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Berlin, sich ausdrücklich für die Beibehaltung einer Hilfe zur Familienplanung entschieden haben, hat sich in Schleswig-Holstein auf Landesebene bis heute nichts bewegt. Gefordert bleibt der Bund. Eingesprungen sind trotz knapper Kassen einige Kommunen, als erste Flensburg.

Dort hat das Engagement des Frauenforums, in dem auch pro familia mitarbeitet, Früchte getragen. Gemeinsam mit der Politik, der Verwaltung, Verbänden und Beratungsstellen wurde eine Regelung erarbeitet, die wieder allen Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht. Sie dient auch dem Erhalt der Gesundheit und nicht zuletzt der Prävention gegen ungeplante Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbruch.

Allerdings ist das zur Verfügung gestellte Geld begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme. Auf politischer Ebene ist daher weiteres Engagement nötig.

Infos und Anträge bei pro familia

Für die Umsetzung der neuen Regelung ist pro familia Flensburg zuständig. Hier können sich Betroffene dazu beraten lassen und Anträge stellen. Mehr Infos finden Sie hier.

Flyer

Unser neues Faltblatt.pdf informiert Sie ausführlich über die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln und über die Antragsstellung. Sie können es auch telefonisch bestellen unter 04 61 - 90 92 620.

Weitere Informationen:
pro familia Schleswig-Holstein
Marienstr. 29-31, 24937 Flensburg
Tel. 04 61 – 90 92 620 - Fax 04 61 – 90 92 649
info@profamilia-sh.de